Stand 01.05.2023

1.Vertragsabschluss 

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung mit Gianni Bello (nachstehend als GB genannt), vertreten durch Gianni Bello, Baustrasse 50, in 40723 Hilden. Entgegenstehenden Regelungen in den AGB des Auftraggebers (Veranstalter) widerspricht GB. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Ein verbindlicher Vertrag zwischen GB und dem Auftraggeber kommt  durch beiderseitiges unterzeichnen des Engagementvertrages zustande. Der Vertrag wird durch GB an den Auftraggeber per Post oder Email versandt. Erst nach Unterzeichnung UND Rücksendung des Vertrages an GB wird der Vertrag wirksam und verbindlich.

2. Leistungsumfang

Der Umfang der Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung im Engagementvertrag. GB ist verpflichtet, bei Änderungen oder Abweichungen den Auftraggeber unverzüglich davon in Kenntnis zu setzten. Angebote sind freibleibend. Änderungen der Vertragsleistungen bedürfen der schriftlichen Form.

3. Preise/Rechnung

Angebote und Kostenvoranschläge von GB sind unverbindlich. Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen (z.B. GEMA-Gebühren), sind vom Auftraggeber zu tragen. GB ist berechtigt, eine Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechnungen sind sofort nach Eingang, spätestens jedoch 10 Tage nach Leistungserbringung ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 4 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinsatz als vereinbart. GB ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes einen Vorschuss in Höhe von 50% des brutto Endpreises bei Vertragsabschluss in Rechnung zu stellen. 

4. Arbeitsbedingungen

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass GB zum vereinbarten Zeitpunkt freie Zufahrt zum Entladen sowie  Zugang zu den Veranstaltungsräumen hat. Erforderliche Parkausweise, Zufahrtsberechtigungen oder Eintrittskarten sind vom Veranstalter zu organisieren, zu bezahlen und werden spätestens 2 Tage vor dem Auftrittstermin GB übersandt. GB haftet nicht für einen verspäteten Spielbeginn aufgrund eines besonders erschwerten oder verspäteten Zugangs zu den Veranstaltungsräumen. GB und eventuellen weiteren Musikern und Technikern sind Speisen und Getränke im üblichen Rahmen kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber gewährleistet durch eine vorherige Absprache dies auch bei einem evtl. Catering durch Dritte und stellt eine Versorgung der Musiker und Technikern sicher. GB verpflichtet sich alle getroffenen Vereinbarungen uneingeschränkt einzuhalten, dies gilt für den Beginn und Spieldauer, sowie für den gesamten Auftritt und alle musikalischen Darbietungen von GB. GB ist frei von künstlerischen Weisungen des Veranstalters oder Dritter. Pausen, Verzögerungen und Wartezeiten sowie Änderungen im Ablauf, die nicht von GB verursacht und die durch GB in Ihrer Länge nicht beeinflussbar sind, gehen zu Lasten des Veranstalters und werden nicht durch entsprechende Verlängerung der Spielzeit von GB ausgeglichen.

5. Haftung und Gewährleistung

Die Haftung durch GB gegenüber dem Veranstalter auf Schadenersatz wegen vertraglicher Ansprüche ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch GB herbeiführt wurde. Für die für die Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung gestellten Materialien, Geräte, Zelte, Inventar, Instrumente, Räume und Plätze übernimmt GB keine Haftung. Der Auftraggeber hat die Sicherheit von GB und eventueller Musiker und Techniker zu gewährleisten. Für Schäden, die vom Veranstalter bzw. dessen Mitarbeitern, Gästen oder Dritten (die vom Veranstalter beauftragt wurden) gegenüber GB und den Musikern und Techniker entstehen, haftet der Veranstalter. Bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung, auch durch höhere Gewalt, behält sich GB vor, die vereinbarte Gage in Rechnung zu stellen. GB behält sich vor, durch Gefährdung der eigenen Person, der eventuellen Mitmusiker und Techniker oder des mitgebrachten technischem Equipment, die musikalische Darbietung sofort zu beenden und die vereinbarte Gage in Rechnung zu stellen.

Dies gilt im Besonderen bei zur Verfügung gestellten Stromanschlüssen und Schäden, die in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Auftritt von GB stehen. Der Veranstalter hat sicherzustellen, dass Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der Veranstaltung geeignet sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich gegebenenfalls notwendige Genehmigungen für die Veranstaltung einzuholen. Sollte eine Leistung nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Veranstalter den Leistungsmangel unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Reklamationen gegen GB können nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Leistungsmangel unverzüglich im Sinne des §377 HGB angezeigt wurde. Bei auftretenden Störungen ist der Veranstalter verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden und so gering wie möglich zu halten.

6. Kündigung und Rücktritt

Der Veranstalter ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit GB ohne Angabe von Gründen jederzeit zu kündigen. Für den Fall der Kündigung hat der Auftraggeber alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen direkten Kosten zu ersetzen. GB hat diese Kosten nachzuweisen. Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber bei vorzeitiger Aufhebung des Vertragsverhältnisses das vereinbarte Honorar nach folgender Staffelung zu zahlen:

a) nach Vertragsunterzeichnung: 50% der Bruttogage

b) bis 4 Wochen vor Auftrittsdatum: 60% der Bruttogage

c) bis 3 Wochen vor Auftrittsdatum: 80% der Bruttogage

d) bis 2 Wochen vor Auftrittsdatum: 100% der Bruttogage

Der Grund zu einer außerordentlichen Kündigung bleibt für beide Vertragsparteien hiervon unberührt. Dieses Recht steht GB insbesondere dann zu, wenn vereinbarte Zahlungen zum Fälligkeitszeitpunkt vom Kunden nicht geleistet wurden und trotz Aufforderung Rechnungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht bezahlt werden. Wird die Veranstaltung durch höhere Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, oder durch ein gesetzliches Veranstaltungsverbot z.Bsp. durch eine Pandemie verboten, kann der Termin innerhalb eines Jahres zu den gleichen Konditionen nachgeholt werden. Geleistete Vorauszahlungen seitens dem Veranstalter werden angerechnet. Kommt kein Nachholtermin zustande werden geleistete Vorauszahlungen des Veranstalter von GB einbehalten.

Sollte die Veranstaltung coronabedingt auf eigenem Wunsch oder eigenes Begehren hin vom Veranstalter abgesagt werden, gelten unsere normale vertraglichen Stornobedingungen aus Absatz 6.

Bei schwerer Erkrankung von GB erlischt der Vertrag beiderseits verpflichtungsfrei. Dabei werden gezahlte Vorauszahlungen an dem Veranstalter unverzüglich erstattet. GB verpflichtet sich außerdem zu seiner Mitwirkung einen gleichwertigen Ersatz zu finden. Ein Anspruch besteht jedoch nicht.

7. Datenschutz

GB garantiert, dass eine Weitergabe von Adressen oder anderen Kundeninformationen nach den Richtlinien der DSVGO nicht erfolgt. Alle personenbezogenen Daten, die für die Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß BDSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Die Parteien vereinbaren Stillschweigen und garantieren keine Weitergabe der vertraglichen Vereinbarungen an Dritte.

8. Rechtswirksamkeit und Gerichtsstand

Beide Vertragspartner verpflichten sich stets zu einer lösungsorientierten Zusammenarbeit. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Hilden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit, Änderungen bedürfen der Schriftform.

Kontakt:

Gianni Bello

Baustrasse 50

40723 Hilden